Zu berücksichtigen ist, dass der Beschuldigte der Mutter der Privatklägerin an sich versprochen hatte, dass sich so etwas nicht mehr wiederholen wird. Das Tatverschulden wiegt insgesamt noch leicht. Für den Vorfall 2019 erscheint für sich alleine beurteilt eine Strafe von rund 120 Strafeinheiten als angemessen. In Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von rund 80 Strafeinheiten, so dass die Einsatzstrafe von 150 Strafeinheiten auf 230 Strafeinheiten zu erhöhen ist.