Der Vorfall führte bei der Privatklägerin – in Kombination mit den bereits 2017 gemachten Erfahrungen – zu einer starken Verunsicherung. H.________ schilderte, ihre Tochter sei nach dem Vorfall geschockt gewesen und habe nicht richtig sprechen können. Sie habe richtig Angst gehabt und habe gesagt, «Mami, er hat es wieder gemacht». Ihre Tochter habe sich nach dem Vorfall verändert. Sie habe mehr Angst und wolle nicht mehr in ihrem Zimmer schlafen, da es so nahe am Zimmer des Beschuldigten sei. Wenn sie in die Schule gehe, gehe sie mit L.________.