demischen Frage (da nach altem wie auch neuem Recht eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen möglich ist). Korrekterweise wäre für die beiden Vorfälle je vom im Tatzeitpunkt geltenden Recht auszugehen. Da aber aus den zwei Geldstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden ist, ist für beide Vorfälle das StGB in seiner seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung anzuwenden.