9. Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 187 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) wird wegen sexuellen Handlungen mit Kindern bestraft, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht. Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 250 ff., S. 28 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zur Abgrenzung des Tatbestands von Art. 187 Ziff. 1 StGB zur sexuellen Belästigung gemäss Art.