Aufgewertet werden die Aussagen von H.________ insbesondere dadurch, dass sie keine Übertreibungen macht und das früher gute Verhältnis zum Beschuldigten nicht ausblendet. Sie gab an, der Beschuldigte sei 2017 wie ein Bruder für sie gewesen (pag. 196 Z. 32 f.; pag. 197 Z. 3, Z. 33). Gerade dies lässt ihre ruhige und unter Zeugenpflicht gemachten Aussagen zu ihrem nicht vorhandenen Interesse am Beschuldigten und den von ihm eingereichten Fotos glaubhaft erscheinen (vgl. pag. 196 f. Z. 36 ff.). Es gibt keine Hinweise, die auf ein Rachekonstrukt ihrerseits schliessen lassen. Auch wenn H._____