Entsprechend enttäuscht zeigte sich H.________, dass es 2019 wieder zu einem Vorfall gekommen ist (vgl. pag. 24 Z. 30 ff.). H.________ konnte auch plausibel erklären, weshalb sie 2017 keine Anzeige ein- 17 gereicht hatte. Sie habe damals mit ihrer Mutter darüber gesprochen. Ihr Exmann habe auch gesagt, dass es nicht schlimm sei und der Beschuldigte sich ja entschuldigt habe. Der Beschuldigte habe nur einen N-Ausweis, den er verlieren könne. Deshalb hätten sie es dann so belassen (pag. 198 Z. 19 ff.). Aufgewertet werden die Aussagen von H._