174 Z. 27 ff.). Auch an der Berufungsverhandlung berief sich der Beschuldigte auf ein angebliches Rachekonstrukt (pag. 489 Z. 3). Die Mutter der Privatklägerin wolle seinen Namen ruinieren (pag. 488 Z. 31). Auf Frage, weshalb die Privatklägerin so etwas erzähle und ihn entsprechend belaste, erklärte der Beschuldigte, es gehe um die Familie. Er habe Fotos, die belegen, dass er mit der Mutter der Pri-