In seinen Aussagen zum Vorfall von 2017 sind ebenfalls Widersprüche und Unstimmigkeiten erkennbar. An der ersten Einvernahme führte der Beschuldigte aus, die Privatklägerin sei damals zu ihm ins Zimmer gekommen. Sie habe sich neben ihn gesetzt und gesagt, «Onkel, ich möchte bei dir bleiben, ich habe Angst». Er habe Nein gesagt und sie zurück in ihr Zimmer geschickt. Am nächsten Tag sei ihre Mutter zu ihm gekommen und habe ihn gefragt, warum er der Privatklägerin an die Brust gefasst habe. Er habe dies bestritten. Daraufhin habe die Mutter gesagt, «gut, dann vergessen wir das» (pag. 54 Z. 44 ff.; pag. 59 Z. 276 ff.).