52 ff.) schilderte der Beschuldigte, als er aus dem Zimmer der Jungs gekommen sei, sei er mit der Privatklägerin zusammengestossen. «Also sie kam 13 direkt zu mir und hat sich aufgedrängt». Sie seien Gesicht zu Gesicht gewesen und Brust an Brust aufeinandergetroffen. Er habe die Privatklägerin sofort im Brustbereich auf Schulterhöhe mit beiden Händen weggestossen und gesagt, er sage es ihrer Mutter. Die Privatklägerin habe ihn daraufhin gebeten, ihrer Mutter nichts zu sagen (pag. 54 Z. 62 ff.; pag. 56 Z. 142 ff., Z. 148 f.; pag. 58 Z. 256). Er habe sie nicht umarmen wollen.