Bei Betrachtung seiner Aussagen fällt allerdings auf, dass sich der Beschuldigte in erhebliche Widersprüche und Ungereimtheiten verstrickt hat, die nicht mehr einfach mit normalen Erinnerungsverlusten und Zeitablauf erklärbar sind. Auffallend ist zunächst, dass der Beschuldigte den Vorfall von 2019 in den Einvernahmen ganz unterschiedlich schilderte und immer mehr ausschmückte. In seinen ersten Aussagen an der delegierten Einvernahme vom 14. November 2019 (pag. 52 ff.) schilderte der Beschuldigte, als er aus dem Zimmer der Jungs gekommen sei, sei er mit der Privatklägerin zusammengestossen.