Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Aussagen der Privatklägerin durch Suggestionseinflüsse entstanden sein könnten. Die Vorinstanz wies zu Recht darauf hin, dass eine Fremdbeeinflussung jedenfalls für die erste Einvernahme nahezu ausgeschlossen erscheint, zumal die Einvernahme derart zeitnah erfolgte (pag. 235, S. 13 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 12 Bei Betrachtung der Videobefragungen gibt die intelligent wirkende Jugendliche ernsthaft und ruhig Auskunft, wirkt auch in den aufgenommenen Pausen ohne befragende Person in der Nähe sehr ruhig.