Im Rapport der Videoeinvernahme vom 11. November 2019 wurde festgehalten, der Beschuldigte sei 2017 mit der Hand unter ihr T-Shirt gegangen und so hochgefahren (pag. 35 Min. 14:39 ff.). Bei der zweiten Videoeinvernahme vom 13. Februar 2020 gab die Privatklägerin hingegen zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihr von oben in den Ausschnitt an die Brust gefasst (pag. 46 Min. 14:14 ff.). Auf dem Video ist allerdings ersichtlich, dass sich die Privatklägerin an der Einvernahme vom 11. November 2019 nicht sicher war, ob der Beschuldigte ihr von unten oder oben in ihr Pyjama gefasst habe. Sie hielt ausdrücklich fest, dass sie nichts Falsches sage möchte (pag. 42 Min 14:41 ff.).