Beim Vorfall 2017 habe sie sich wegen des verbotenerweise noch bei ihr befindlichen und unter dem Kissen versteckten Handys schlafend gestellt (pag. 35 Min. 14:39 ff.). Ausserdem gab die Privatklägerin mehrfach Gesprächsinhalte mit dem Beschuldigten wieder und beschrieb altersentsprechend, wie sie sich fühlte, als der Beschuldigte sie angefasst habe. Sie sei «mega hässig» geworden und habe ihn weggestossen. In der Nacht habe sie Angst gehabt in ihrem Zimmer zu schlafen, da dieses gerade neben seiner Wohnung sei. Sie habe die ganze Nacht nicht schlafen können und habe immer wieder geweint. Sie habe sich die ganze Zeit so «dräckig» gefühlt (pag. 34 Min. 14:30 ff.;