Dann sei er mit der Hand unter ihr T-Shirt gegangen und sei so hochgefahren. Sie sei so erschrocken, dass sie «durchgedreht» sei, woraufhin ihr grosser Bruder ins Zimmer gekommen sei. Sie habe anschliessend ihre Mutter angerufen und ihr Stiefvater sei dann nach Hause gekommen. Ihre Mutter habe am nächsten Tag mit dem Beschuldigten gesprochen. In diesem Gespräch habe er sich entschuldigt und gesagt, dass das nicht wieder vorkommen werde (pag. 35 Min. 14:39 ff.). Die Privatklägerin gab die Örtlichkeiten der beiden Vorfälle präzise an.