14:15 ff.). Die Privatklägerin erwähnte an der Videoeinvernahme vom 11. November 2019 spontan und von sich aus, dass es 2017 bereits einmal zu einem Vorfall mit dem Beschuldigten gekommen sei (pag. 32 Min. 14:18 ff.). Sie schilderte, sie habe damals um 21:00 Uhr das Handy abgeben müssen. Das habe sie an diesem Tag aber nicht gemacht und habe ihr Handy unter dem Kopfkissen versteckt. Soweit sie dies noch wisse, habe der Beschuldigte ihren kleinen Bruder ins Bett gebracht. Dann sei er zu ihr ins Zimmer gekommen und habe sie gefragt, ob sie schlafe. Sie habe nichts gesagt und sich schlafend gestellt. Dann sei er mit der Hand unter ihr T-Shirt gegangen und sei so hochgefahren.