31 f. Min. 14:15 ff.; pag. 35 Min. 14:39 ff.; pag. 44 Min. 13:37 ff.; pag. 46). Das Erzählte wirkt selbst erlebt und ist individuell durchzeichnet. So führte sie beispielsweise an der Videoeinvernahme vom 11. November 2019 aus, der Beschuldigte habe am Abend zuvor geklingelt und nach einer Zitrone gefragt. Sie habe ihm gesagt, er solle kurz warten und sei anschliessend in die Küche gegangen um die Zitrone zu holen. Er sei danach in die Wohnung eingetreten. Sie habe nur flüssige Zitrone – also Zitronensaftkonzentrat – gefunden. Er habe ihr gesagt, dass er eine richtige Zitrone wolle.