9 Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, 4. Aufl. 2014, N. 288 ff.). Die Realkennzeichenanalyse kann dabei nicht im Sinne einer Checkliste abgearbeitet werden, wonach einfach aufgezählt wird, wie viele Realkennzeichen in einer Aussage festgestellt wurden. Die inhaltlichen Merkmale erhalten ihre diagnostische Bedeutung vielmehr erst durch ein In-Beziehung-Setzen zu anderen diagnostischen Befunden (KÖHNKEN, Referat am Lehrgang richterlicher Tätigkeit, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Kinderaussagen).