8. Beweiswürdigung 8.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Die Ausführungen der Vorinstanz zu den allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung sind korrekt (pag. 229, S. 7 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden. Wiederholt sei an dieser Stelle: Das Gericht würdigt das Ergebnis der Beweisaufnahme und fällt das Urteil nach seiner freien, aus der Hauptverhandlung und den Akten gewonnenen Überzeugung (Art. 350 Abs. 2 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 StPO).