Der Beschuldigte klingelte bei ihren Nachbarn und fragte nach einer Zitrone. Nachdem die Privatklägerin in der Küche Nachschau gehalten hatte, aber nur Zitronensaft anbieten konnte, sprach er sie im Korridor der Wohnung auf ihr SnapChat-Account hat, worauf er sie vorsätzlich zu sich zog, „Chumm, umarm mi" sagte, sie dabei unvermittelt umarmte und auch nicht von ihr abliess, als sie ihn aufgefordert hatte, damit aufzuhören. Daraufhin griff er ihr über den Kleidern mit der rechten Hand einmalig an die linke Brust, worauf sie ihn wegstiess und ultimativ aufforderte, die Wohnung zu verlassen, was er schliesslich tat.