Der damals ca. 25-jährige Beschuldigte, welcher in einer Wohnung vis-à-vis derjenigen der Privatklägerin wohnte, mit deren Familie befreundet war und bei Bedarf jeweils zu ihr und ihren Geschwistern schaute, begab sich ins Zimmer der damals 12-jährigen Privatklägerin, als sie sich schlafend stellte. In der Folge griff er ihr vorsätzlich einmalig unter dem Pyjama an die Brust, worauf sie zu schreien begann. Daraufhin liess er sofort von ihr ab. 1.2. am 10.11.2019 in G.________ (Adresse)