Rechtsanwältin D.________ stellte und begründete mit Eingabe vom 26. September 2022 namens der Privatklägerin folgende Anträge (pag. 442 f.): 1. Der Beschuldigte A.________ sei in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22.04.2021 schuldig zu sprechen der sexuellen Handlungen mit Kind, begangen im Jahr 2017 sowie am 10.11.2019 in Bern, zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin C.________; 2. A.________ sei in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen; 3. A._____