3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein Bericht der Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern (nachfolgend: EMF), ein Bericht des Staatssekretariats für Migration (nachfolgend: SEM), 4 ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse) sowie ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag.