2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 30. April 2021 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 217). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 19. November 2021 (pag. 266 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 8. Dezember 2021 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 270). Die Privatklägerin teilte mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 mit, dass sie auf eine Anschlussberufung verzichte und kein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten geltend mache (pag.