der sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen im Dezember 2017 und am 10. November 2019 in Bern, schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 10'800.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5'600.00. Die Vorinstanz sprach eine Landesverweisung von 5 Jahren aus und ordnete deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem an. Zudem wurde dem Beschuldigten jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, untersagt (pag.