1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 22. April 2021 (pag. 210 ff.) der sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen im Dezember 2017 und am 10. November 2019 in Bern, schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 10'800.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5'600.00.