1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 490.00, ausmachend total CHF 4’900.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'700.00 (inkl. schriftliche Urteilsbegründung). 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00. 21 III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: