Dieser Aufwand ist nicht zu beanstanden. Aus dem Vergleich der beiden eingereichten Kostennoten ergibt sich, dass 7.5 von den geltend gemachten 18.5 Stunden auf die mündliche Hauptverhandlung fallen. Diese dauerte 1.5 Stunden, womit nebst Abschlussarbeiten von 0.5 Stunden eine Vorbereitungszeit von 5.5 Stunden übrigbleibt. Die Kammer erachtet angesichts des bereits vollständig durchgeführten doppelten Schriftenwechsels eine solche von 2.5 Stunden als angemessen. Es erfolgt damit eine Kürzung um 3 Stunden; der zu entschädigende Aufwand beträgt 15.5 Stunden, ausmachend CHF 3'100.00 resp.