18 22. Konkretes Strafmass Im Ergebnis wird der Beschuldigte somit zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 490.00, ausmachend CHF 4'900.00, verurteilt. Die Probezeit wird auf 2 Jahre festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung