18. Täterkomponenten Die Täterkomponenten sind insgesamt neutral zu bewerten. Der Beschuldigte lebt in geordneten und finanziell sehr stabilen Verhältnissen, führt mit seinem Bruder eine eigene Firma (H.________ AG) und ist vorstrafenlos. Die Tat wäre ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Die Strafempfindlichkeit und das Nachtatverhalten geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Es bleibt bei einer Strafe von 10 Strafeinheiten.