Entgegen der Behauptung des Beschuldigten bedarf es für die korrekte Bedienung eines Touchpads denn auch keiner Fachkenntnisse oder besonderer technischer Fertigkeiten. Schliesslich brachte er die Erklärungen, es habe sich nur um eine 10-minütige Schnellsuche gehandelt, der Grund für die nicht vorgenommene Stornierung habe im anstehenden Nachtessen gelegen und er habe die Idee beim Nachtessen auf Anraten seiner Frau bereits wieder vollständig verworfen, erstmals vor oberer Instanz vor. Er widerspricht damit seinen früheren Aussagen, wonach er die Idee erst nach Erhalt des Briefes der Post verworfen habe (pag. 7 Z. 51 i.V.m.