Bereits insofern geht seine Aussage, wonach er für die Fehlbestellung einen einzigen Knopf gedrückt habe, fehl. Dass er beim Verschieben der im Touchpad integrierten Maus in Richtung «Back- Taste» den Bestellbutton passiert habe und das Touchpad versehentlich im entscheidenden Moment einen Klick ausgelöst habe, erscheint im Lichte der vorangegangenen Ausführungen zu zufällig, um für sich Zweifel am tatsächlichen Bestellwillen zu erwecken. Entgegen der Behauptung des Beschuldigten bedarf es für die korrekte Bedienung eines Touchpads denn auch keiner Fachkenntnisse oder besonderer technischer Fertigkeiten.