203 Z. 25, 29 ff. und 39, wonach er gewusst habe, dass es ein internationaler Marktplatz sei, «ein Basar», auf dem «Pseudonyme oder unbekannte Firmen» ihre Produkte verkaufen können). Diese Umstände zeigen sowohl, dass es dem Beschuldigten sehr wohl um den Erwerb von Wurfmessern ging und er wissen musste bzw. in Kauf nahm, dass die Bestellung von sol-