Der Beschuldigte hatte offenbar bereits eine genaue Vorstellung vom gewünschten Produkt, wollte dieses erwerben und startete hierfür den Bestellprozess. Hätte sich der Beschuldigte lediglich Inspiration suchen und von anderen Zirkusartistinnen und Zirkusartisten mögliche zirzensische Darstellungen abschauen wollen, wäre zu erwarten gewesen, dass er nach anderen Begrifflichkeiten gesucht und insbesondere nicht ohne Umschweife auf einer Verkaufsplattform gelandet wäre (dazu noch bei einer in seinen Augen dubiose und ihm bestens bekannte Verkaufsplattform, pag. 45 Z. 22 und pag. 203 Z. 25, 29 ff.