12.4 Der Beschuldigte sprach oberinstanzlich – wie hiervor dargelegt – erstmals von einem «informativen Rundgang», der nur 10 Minuten gedauert habe, von einer Idee, welche nach einer Besprechung mit seiner Frau beim Nachtessen gleich wieder verworfen worden sei. Er habe nur schauen wollen, was möglich wäre und habe sich deshalb nicht weiter über Wurfmesser informiert und im Internet nur Bilder und Videos geschaut und nicht Texte gelesen. Selbst wenn er passende Wurfmesser gefunden hätte, hätte er sie nicht bestellen wollen. Der Beschuldigte widerspricht sich damit in verschiedener Hinsicht selber: