Andererseits würde dies nichts an der Tatsache ändern, dass der englische, notabene wortwörtlich übersetzte Begriff «throwing knife» ebenso die gefährliche Funktionalität eines solchen Messers im Namen trägt, und dass auch bei der Suche nach dem englischen Begriff Bilder von Wurfmessern auftauchen, welche deren Qualifikation als Waffe nahelegen. Insofern kann der Beschuldigte auch aus dem Umstand, dass die Wurfmesser seiner Ansicht nach harmlos aussähen und niemanden verletzen könnten, – abgesehen davon, dass dies rechtlich nicht von Belang ist –, auch in tatsächlicher Hinsicht nichts zu seinen Gunsten ableiten, muss ihm zu-