Spätestens im Rahmen seiner Google-Suche dürfte der Beschuldigte dann auch konkret auf Hinweise gestossen sein (etwa auf das Wort «Wurfwaffe», Einfuhrwarnungen, die Frage, ob Wurfmesser «erlaubt» bzw. «legal» sind o.Ä.), welche auf eine mögliche Waffenqualität oder ein Verbot solcher Wurfmesser schliessen liessen und durch welche sich weitere diesbezügliche Abklärungen aufdrängten. Die oberinstanzlich erstmals und erst auf konkreten Vorhalt, wonach bei der Google- Suche nach dem Begriff «Wurfmesser» solche Hinweise auftauchten, vorgebrachte Behauptung des Beschuldigten, er habe den englischen Begriff «throwing knife»