Das Gesamtgewicht einer Internetbestellung sei in der Regel tatsächlich erst ersichtlich, wenn diese weitestgehend abgeschlossen sei. Dass in dieser Phase der Abschluss eines Bestellvorgangs mittels einer im Laptop integrierten Maus versehentlich erfolgen könne, sei ausserdem durchaus nachvollziehbar, zumal ein versehentlicher Mausklick auf einem berührungsempfindlichen Touchpad notorisch sehr schnell passiert sei. Die Darstellung des Beschuldigten weise deshalb insgesamt einen hohen Realitätsgehalt auf und könne so kaum erfunden werden (zum Ganzen pag. 133 E. 6 f.).