Sie habe anders als die (General-)Staatsanwaltschaft einen persönlichen Eindruck vom Beschuldigten erhalten und dargelegt, dass dessen Aussagen konstant, originell, detailliert und nicht einstudiert seien. Weiter habe sie darauf hingewiesen, dass die Aussagen des Beschuldigten mit der Tatsache, dass er regelmässig ________-shows organisiere und immer bemüht sei, weitere spannende Nummern zu kreieren, übereinstimmten.