Der Beschuldigte sei intelligent, erfolgreich, habe eine ________, führe eine ________ (Firma) und sei als technischer Leiter und Materialchef Kenner der Materie. Seine Erklärungen verfingen nicht und sein Aussageverhalten zeige, dass er die Messer bestellt habe, um dann mal zu schauen, ob sie etwas taugten. Es gehe vorliegend nur um den Einfuhrtatbestand. Die Einfuhr habe