In der Rubrik «Wurfmesser» des besagten Onlineshops werde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Messer mit symmetrischen Klingen von fünf bis 30 Zentimetern in der Schweiz allgemein verboten seien, weshalb ausschliesslich Modelle mit asymmetrischen Klingen angeboten würden, die nach Schweizerischem Recht bewilligungsfrei erworben werden könnten. Des Weiteren habe der Beschuldigte darauf hingewiesen, dass die von ihm bestellten Gegenstände deutlich geringere Masse aufwiesen, als die im Wikipedia-Artikel als geeignet beschriebenen Wurfmesser. Der vom Beschuldigten zitierte Wikipedia-Eintrag enthalte indes klare Hinweise darauf, dass es sich bei Wurfmessern um Waffen handle.