Die Suche nach Wurfmessern habe er nicht direkt auf der Internetseite wish.com gestartet, sondern diese vielmehr erst nach einer Suchabfrage bemerkt. Der Beschuldigte habe denn auch ausgeführt, im Onlineshop von «Meister-Messer» seien mehr als 30 Wurfmesser ausdrücklich ohne Bewilligung bestellbar. In der Rubrik «Wurfmesser» des besagten Onlineshops werde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Messer mit symmetrischen Klingen von fünf bis 30 Zentimetern in der Schweiz allgemein verboten seien, weshalb ausschliesslich Modelle mit asymmetrischen Klingen angeboten würden, die nach Schweizerischem Recht bewilligungsfrei erworben werden könnten.