Zudem habe er überhaupt nicht damit gerechnet, dass die von ihm versehentlich bestellten Wurfmesser bewilligungspflichtig seien. Hätte er die Folgen seines Handelns sicher vorausgesehen, dann hätte er alles versucht, um die versehentlich ausgelöste Bestellung zu stornieren oder hätte die Idee mit den Wurfmessern für seine Show gar verworfen (zum Ganzen S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 65 ff.).