Es habe aber keine anderen Varianten gegeben, dann sei das Gesamtgewicht 150 Gramm gewesen. Er hätte sie ohnehin nicht bestellen wollen, auch wenn sie gepasst hätten. Er habe sich nur informieren wollen, um später zu diskutieren, ob man es machen wolle oder nicht (pag. 205 Z. 15 ff.). Der Beschuldigte beschrieb sodann das versehentliche Auslösen der Bestellung durch eine «zu heftige» Berührung seines Touchpads am Laptop. Das Touchpad mit integrierter Maustaste sei extrem unpraktisch, ausser vielleicht jemand könne das sehr gut. Statt also aus der Bestellung rauszukommen, habe er die Bestellung ausgelöst.