Da er keine andere Grösse, sondern nur eine andere Stückzahl habe wählen können, habe er wieder aus der Bestellung rausgehen wollen. Auf diesen Widerspruch angesprochen (erst beim Bestellvorgang gesehen, dass sie klein waren, aber extra in den Warenkorb gegangen, um zu schauen, ob es sie auch grösser gibt), gab der Beschuldigte an, als er auf das Bild geklickt habe, sei er auf die Seite wish.com gekommen, da habe er sie gesehen und es sei etwas von 150 Gramm gestanden. Um zu schauen, ob es grössere gebe, sei er in den Warenkorb und in den Bestellvorgang gegangen. Es habe aber keine anderen Varianten gegeben, dann sei das Gesamtgewicht 150 Gramm gewesen.