200 Z. 34 ff.). Darauf angesprochen, dass bei einer Google-Suche nach dem Begriff «Wurfmesser» Hinweise bezüglich Waffengesetz und Rechtslage auftauchten, erklärte der Beschuldigte, er habe «throwing knife» eingegeben und nicht «Wurfmesser» (pag. 201 Z. 4 ff.). Dies, weil er international habe suchen und nicht nur Ergebnisse aus dem Zirkus Knie habe erhalten wollen (pag. 203 Z. 20 f.). Da habe es ihm gleich diverse Angebote angezeigt. Er habe auf die Wurfmesser auf wish.com geklickt, die ausgesehen hätten wie halbe Scheren mit einem Bändel dran, nicht martialisch, sondern eher so wie ästhetisch-technische Jongliermesser (pag. 201 Z. 17 ff.).