200 Z. 39 ff.). Über die rechtlichen Grundlagen habe er sich vorgängig nicht 6 erkundigt, weil er gar nicht auf die Idee gekommen sei, dass es ein Problem sein könnte. Immerhin habe letztes Jahr auch der Zirkus Knie eine Wurfnummer aufgeführt (pag. 200 Z. 28 f.). Die unterlassene rechtliche Abklärung sei auch dem Umstand geschuldet, dass sie, also der Beschuldigte und sein Team, die Idee schnell verworfen und nicht weiterverfolgt hätten, da sie für eine Show in einer Grossarena zu wenig attraktiv gewesen sei (pag. 200 Z. 34 ff.).