Hinzu kommt die von der Verteidigung eingereichte, ausgedruckte Dokumentation des Bestellvorgangs auf der Seite wish.com vom 17. August 2023 (bestehend aus Bildschirmfotos des Zahlungsvorgangs und der Bestellübersicht sowie einer per Mail versandten Bestellbestätigung). Die Vorinstanz fasste den Anzeigerapport und die Aussagen des Beschuldigten im Vorsowie erstinstanzlichen Hauptverfahren grundsätzlich vollständig und korrekt zusammen; auf die entsprechenden Erwägungen wird verwiesen (S. 4 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;