8. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 11. Juni 2020 auf der Internetseite wish.com die sechs beschlagnahmten Wurfmesser bestellte und sich diese per Post in die Schweiz schicken liess. Der Beschuldigte bestreitet einzig vorsatzrelevante Fragen (Wissen und Wollen), dies im Wesentlichen im Zusammenhang mit der ursprünglichen Bestellung und damit mit dem Erwerb der inkriminierten Wurfmesser sowie mit deren rechtlichen Qualifikation. Für die Vorsatzfrage wird insbesondere zu klären sein, ob er den Gesetzesverstoss mindestens in Kauf genommen hat.