Rechtsanwalt B.________ beantragte für den Beschuldigten in der Stellungnahme vom 12. Oktober 2022, bestätigt anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung vom 18. August 2023 (pag. 209), Folgendes (pag. 132): 1. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 11. Juni 2022 in C.________ (Ort). 2. Die Kosten des Verfahrens vor erster und zweiter Instanz seien dem Kanton Bern zur Bezahlung aufzuerlegen.