2. A.________ sei mit einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu je CHF 300.00, ausmachend CHF 2400.00 zu bestrafen. Der Vollzug der Geldstrafe sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben. 3. A.________ sei zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 zu bestrafen, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 2 Tagen. 4. Die Kosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Beschuldigten aufzuerlegen.